Ein wichtiger Baustein im betrieblichen Brandschutz ist die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten und die Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern nach § 10 ArbSchG und ASR A2.2. Die entsprechende Gefährdungsbeurteilung legt fest, wie viele ausgebildete Brandschutz- und Evakuierungshelfer für das jeweilige Unternehmen nötig sind.
Nutzen
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Sie erwerben die erforderlichen Kenntnisse zur Brandverhütung sowie zu Sofortmaßnahmen im Brandfall gemäß ASR A2.2.
Sie kennen Ihre Aufgabe als Brandwache.
Sie wissen, welche organisatorischen und koordinierenden Aufgaben Sie als Evakuierungshelfer für eine sichere Räumung des Gebäudes und die Evakuierung übernehmen müssen.
Sie kommen mit dieser Unterweisung der Unterweisungsverpflichtung nach ASR A2.2 nach.
Zielgruppe
Die Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer können Mitarbeiter absolvieren, die als Brandschutzhelfer für den Brandschutz in ihrem Unternehmen tätig werden sollen. Beschäftigte von Baustellen, die Arbeiten mit Brandgefährdung ausüben, Hausmeister und haustechnisches Personal sowie Sicherheitsfachkräfte und –beauftragte können mit diesem Seminar ebenfalls ihre Kenntnisse auffrischen und vertiefen.
Inhalte des Seminars
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Rechtliche Grundlagen (§ 10 ArbSchG, ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“, DGUV Vorschrift 1, DGUV Information 205-023 (BGI/GUV-I 5182))
Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes
Die betriebliche Brandschutzorganisation
Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutz- / Evakuierungshelfers
Mitwirkung im betrieblichen Brandschutzmanagement
Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
Erkennen von Brandgefahren
Sicherheitsmaßnahmen bei Feuerarbeiten (Schweißen, Brennschneiden, Löten)
Verhalten im Brandfall
Alarmpläne und Notfallpläne
Flucht- und Rettungspläne
Organisation an Sammelstellen
Unterstützung bei Planung, Vorbereitung und Durchführung von Evakuierungsübungen
Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten
Praktische Übungen (Löschübungen)
Praktische Demonstrationen
Wichtige Hinweise
Gemäß ASR A2.2 ist die Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer alle drei bis fünf Jahre und immer dann, wenn betriebliche Änderungen erfolgen, zu wiederholen. Dazu zählen zum Beispiel die Änderung der Brandschutzordnung, Brandereignisse im Betrieb, Umstrukturierung und Fluktuation der Mitarbeiter oder neue Produktionsverfahren mit veränderter Brandgefährdung.
Terminauswahl
Brandschutz- und Evakuierungshelfer gemäß § 10 ArbSchG und ASR A2.2.
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