In die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 wurde die "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EffT)“aufgenommen damit Nichtelektriker Arbeiten an elektrischen Geräten oder Stromleitungen durchführen können. Im Gegensatz zur "Elektrotechnisch unterwiesenen Person" (EuP), kann eine EffT eigenverantwortlich arbeiten.
Nutzen
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Sie erhalten nach bestandener Prüfung den Sachkundenachweis, damit Sie eigenverantwortlich und ohne Aufsicht bestimmte elektrotechnische Arbeiten durchführen können.
Sie können mit der erlernten Sachkunde zusätzliche Aufgaben erfüllen, die bis dahin nur Elektrofachkräften vorbehalten waren.
Zielgruppe
Monteure aus allen Branchen, die schon eine Ausbildung zur EuP erhalten haben.
Voraussetzungen
Teilnehmer mit erfolgreicher Ausbildung zur Elektrotechnisch unterwiesenen Person (insgesamt mindestens 16 Std. theoretische Ausbildung) und dem Nachweis, dass mindestens 40 Std. unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft als EuP erbracht wurden. Voraussetzung für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit.
Inhalte des Seminars
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Schutzmaßnahmen gegen direktes und indirektes Berühren
Aus DGUV Grundsatz 303-001:Die Ausbildung soll die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten befähigen, die festgelegten Tätigkeiten weitgehend eigenverantwortlich durchführen zu können. Es ist jedoch erforderlich, dass eine verantwortliche Elektrofachkraft die Fachverantwortung wahrnimmt.
Terminauswahl
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Die Preise verstehen sich bei Unternehmern gem. § 14 BGB zzgl. MwSt. Der dargestellte Ab-Preis entspricht dem niedrigsten verfügbaren Gesamtpreis pro Person. Alle Preisdetails finden Sie im jeweiligen Veranstaltungstermin.